Aktivstatus

Der Aktivstatus ist erreicht, wenn die Grundbedingungen zur Provisionsberechtigung im Abrechnungsmonat erfüllt sind.

Im Vergütungsplan muss der Aktivstatus genau deklariert sein.

Im Regelfall hat ein Vertriebspartner den Aktivstatus erreicht, wenn er diese beiden Bedingungen erfüllt hat:

  • Er hat die laufende Registriergebühr bezahlt
  • Er hat im Abrechnungsmonat den Mindesteigenumsatz zur Provisionsberechtigung (MEU) geschrieben.

Da immer mehr Vertriebe von einer Jahresgebühr absehen, reicht oft alleine der Mindesteigenumsatz zur Provisionsberechtigung um den Aktivstatus zu erreichen.

Wenn ein Vertriebspartner nicht den Aktivstatus erreicht hat, so sollte er nicht am Karrieresystem teilnehmen und er sollte keine Provisionen erhalten.

Der Umsatz für den Aktivstatus wird auch Schecksicherungsbetrag oder Mindesteigenumsatz zur Provisionsberechtigung genannt.